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Berechtigungen

Wer seinen Führerausweis vor dem 1. April 2003 erworben hat, behält seine Fahrberechtigungen unverändert. Im Umtauschverfahren werden weder Berechtigungen gestrichen, noch werden zusätzliche Berechtigungen erteilt. Die bisherigen Kategorien werden beim Umtausch lediglich in die neuen Kategorienbezeichnungen (PDF, 130kB) umgeschrieben. Diese sind aller­dings in Anlehnung an das EU-Recht neu so definiert, dass sich einige kleinere Änderungen ergeben:

  • Inhaberinnen und Inhaber des bisherigen Führerausweises der Kategorie A1 (Motorräder bis 125 cm3 Hubraum) erhalten beim Umtausch ihres Ausweises automatisch das Anrecht, Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg zu führen.
  • Inhaberinnen und Inhaber des Lastwagen-Führerausweises Kategorie C dürfen hinsichtlich der Kategorie D auch im Inland nur noch leere Gesellschafts­wagen führen (es entfällt die bisherige Berechtigung zur Durchführung von nicht berufsmässigen Personentransporten mit Gesellschaftswagen im Binnenverkehr). Wer somit weiterhin Personen in Gesellschaftswagen führen will, muss die Kategorie D erwerben.
  • Alle Inhaberinnen und Inhaber der bisherigen Kategorie C1 unterstehen neu der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung (die Untersuchung beim Hausarzt genügt nicht). Änderungen ergeben sich jedoch nur für Führerinnen und Führer, die dieser Untersuchung noch nicht unterstehen. Ihnen werden die neuen Unterkategorien C1 und C1E erst nach der erwähnten Untersuchung und positivem Befund erteilt. Wenn Sie sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, so können Sie auf die Kategorie C1 verzichten. Der Verzicht ist auf dem Umtauschformular zu erklären.
  • Die für die vertrauensärztliche Untersuchung notwendigen Formulare werden Ihnen automatisch mit den Aufgeboten zur Untersuchung, welche von uns in den nächsten Monaten versandt werden, zugesendet. Wer die Formulare vorher benötigt, kann sie beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Medizinische Kontrolle, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern anfordern. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Tel 031 634 27 26.
  • Inhaberinnen und Inhaber der bisherigen Kategorie D2 dürfen für nicht berufsmässige Personentransporte weiter­hin Kleinbusse mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t führen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Benutzung der neuen Kategorien eventuell auch einen neuen Fahrzeugausweis benötigen. Siehe dazu Umtauschverfahren.

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fuehrerausweise/allgemeines_zum_fuehrerausweis/fuehrerausweis_imkreditkartenformatfak/berechtigungen