Umtauschverfahren
- Das für den Umtausch zwingend erforderliche •Antragsformular (PDF, 115 KB, 2 Seiten) können Sie auch beim Polizeiposten Ihres Wohnortes oder bei einer unserer Geschäftsstellen beziehen. Das Formular enthält weitere für den Umtausch wichtige Hinweise.
- Hinweise über die Anforderungen an das Farbfoto erhalten Sie beim •Bundesamt für Polizei, Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.
- Das vollständig ausgefüllte Formular mit eingeklebtem Farbfoto (Format ca. 35 x 45mm) senden Sie bitte zusammen mit dem bisherigen Führerausweis (Original) an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Umtausch, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern. Ein Umtausch am Schalter ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Aufgrund der grossen Nachfrage kann die Ausstellung des neuen Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) bis zu 2 Wochen dauern. Bei einer allfälligen Kontrolle können Sie die Polizei darauf hinweisen, dass sich Ihr blauer Führerausweis zum Umtausch beim Strassenverkehrsamt befindet. Von Auslandfahrten ohne Ausweis raten wir ab. Der FAK wird Ihnen mit der Post zugestellt.
Ersatz des alten Fahrzeugausweises
Sofern Sie mit dem neuen Führerausweis eine Kategorie erhalten, die mit Auflage beschränkt ist (wie z. B. bei der neuen Kategorie A eine Beschränkung der Leistung auf 25kW/0,16 kW/Kg), so muss der Fahrzeugausweis eines geführten Fahrzeuges, das unter die beschränkte Kategorie fällt, die entsprechenden Leistungswerte ausweisen. Ist dies nicht der Fall (z.B. bei vor dem 1.1. 2001 erstellten Fahrzeugausweisen), so ist ein neuer Fahrzeugausweis zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 031 634 22 01.
Der Umtausch des Führerausweises kostet CHF 45.-. Wir stellen Ihnen den Betrag nach dem Umtausch in Rechnung.
Hinweis
Der bisherige (blaue) Führerausweis muss nicht umgetauscht werden, er bleibt unbeschränkt gültig. Der Austausch ist freiwillig.
Ausnahmen: Bei Adressänderungen, oder wenn sonstige Änderungen im Führerausweis nötig sind, sowie nach einem Entzug muss der Ausweis zwingend umgetauscht werden.
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Umschreibungstabelle für Führerausweise (PDF, 89 KB, 3 Seiten)Antrag auf Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) (PDF, 115 KB, 2 Seiten)Obligatorischer Führerausweisumtausch nach Ausweisentzug (PDF, 95 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr