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Gemeindefusionen

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist der Auffassung, dass die Anzahl der Gemeinden im Kanton Bern zu hoch ist. Fusionswillige Gemeinden sollten daher von den kantonalen Behörden in ihren Bestrebungen unterstützt werden. Allfällige Gebühren für fusionsbedingte Änderungen amtlicher Dokumente, die der einzelne Bürger oder die einzelne Bürgerin zu tragen hat, gefährden grundsätzlich die Fusionsbestrebungen der Gemeinden.

Die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) zu erhebenden Gebühren für die zwingende und unaufschiebbare Anpassung von Führerausweisen infolge einer Gemeindefusion innerhalb des Kantons Bern werden deshalb erlassen.

Erfolgte Änderung: Person ist bereits Inhaberin eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK): Person ist noch Inhaberin eines blauen Führerausweises:
Änderung der PLZ und/oder der Ortsbezeichnung infolge einer Gemeindefusion innerhalb des Kantons Bern. Die Änderung wird in der EDV-Anwendung des SVSA registriert. Im FAK wird keine Änderung vorgenommen, da die Adresse darin nicht eingetragen ist. Die Änderung wird in der EDV-Anwendung des SVSA registriert. Der Ausweis muss zwingend ausgetauscht werden. Wenn der blaue Ausweis in einem solchen Fall freiwillig gegen einen FAK ausgetauscht werden soll, wird die entsprechende Gebühr während den ersten 6 Monaten nach der Gemeindefusion reduziert (CHF 30.-- anstatt CHF 45.--).
Änderung der Strassenbezeichnung und/oder Hausnummer infolge einer Gemeindefusion innerhalb des Kantons Bern. Die Änderung wird in der EDV-Anwendung des SVSA registriert. Im FAK wird keine Änderung vorgenommen, da die Adresse darin nicht eingetragen ist. Der Ausweis muss zwingend gegen einen FAK ausgetauscht werden. Die entsprechende Gebühr wird während den ersten 6 Monaten nach der Gemeindefusion erlassen.
Änderung der Heimatortbezeichnung infolge einer Gemeindefusion innerhalb des Kantons Bern. Die Änderung wird in der EDV-Anwendung des SVSA registriert. Auf Wunsch wird gebührenfrei ein neuer FAK ausgestellt. Die Änderung wird in der EDV-Anwendung des SVSA registriert. Der Ausweis muss nicht zwingend ausgetauscht werden. Wenn der blaue Ausweis in einem solchen Fall freiwillig gegen einen FAK ausgetauscht werden soll, wird die entsprechende Gebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt (CHF 45.--).

Änderungen der Personalien und Adressdaten in Fahrzeug-, Schiffsführer- und Schiffsausweisen sind hingegen bereits seit 1988 grundsätzlich gebührenfrei. Das heisst, die fusionsbedingten Änderungen werden, wie alle anderen Änderungen auch, in diesen Ausweisen sowieso unentgeltlich vorgenommen.

Bei der Änderung der Personalien in einem blauen Führerausweis infolge einer Gemeindefusion sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • der bisherige blaue Führerausweis;
  • ein Gesuchsformular für den Umtausch (PDF, 115 KB, 2 Seiten) des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (bitte farbiges Passfoto ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille und nicht älter als fünf Jahre beilegen);
  • eine Bestätigung der Gemeinde, über die erfolgte Änderung.

Wer schon im Besitze eines Führerausweises im Kreditkartenformat ist, legt folgende Unterlagen vor:

  • eine Kopie des bisherigen Führerausweises;
  • eine Bestätigung der Gemeinde, über die erfolgte Änderung;
  • ein Gesuchsformular um Abgabe eine neuen Führerausweises (PDF, 92 KB, 1 Seite) infolge Änderung der Personalien sowie den bisherigen Original-Führerausweis (nur bei Änderung der Heimatortbezeichnung).

Wer die Adresse in seinem Fahrzeug-, Schiffs- oder Schiffsführerausweis ändern lassen will, legt folgende Unterlagen vor:

  • den bisherigen Fahrzeug-, Schiffs- oder Schiffsführerausweis;
  • die neue Adresse.

Es ist kein neuer Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich!


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fuehrerausweise/allgemeines_zum_fuehrerausweis/gemeindefusionen