Zuzug in den Kanton Bern
Zuständig für die Erteilung eines Führerausweises ist der Wohnsitzkanton. Bei Neuzuzug in den Kanton Bern muss daher ein bestehender blauer Führerausweis eines anderen Kantons innert 14 Tagen gegen einen neuen Führerausweis ausgetauscht werden. Inhaber/innen von Führerausweisen im Kreditkartenformat können diesen behalten.
Für Wochenaufenthalter/innen ist der Familienwohnsitz massgebend, sofern dieser regelmässig durchschnittlich zweimal im Monat aufgesucht wird. Befindet sich dieser nicht im Kanton Bern, muss in diesem Fall kein neuer Führerausweis ausgestellt werden.
Wer seinen bisherigen blauen Führerausweis gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat austauschen will, legt uns über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen blauen Führerausweis
- das •Gesuchsformular (PDF, 115 KB, 2 Seiten) für den Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (farbiges Passfoto ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille und nicht älter als fünf Jahre);
Wer schon im Besitz eines Ausweises im Kreditkartenformat ist, legt uns über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- eine Kopie des bisherigen Führerausweises
- die neue Adresse
Gebühren
Die Änderung wird gebührenfrei vorgenommen. Für den erstmaligen Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat erheben wir eine Gebühr von CHF 45.-
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr