Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Chauffeurzulassung

Postauto Chauffeur

Seit dem 1. September 2009 die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft getreten. Wer seit diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport. Die Erteilung der Fähigkeitsausweise hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Die Fähigkeitsausweise sind fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Wer am 1. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besessen hat (oder zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis eingereicht hat), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.

Alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises müssen sich weiterbilden. Während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren sind 35 Kursstunden zu besuchen und nachzuweisen.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fuehrerausweise/chauffeurzulassung