Chauffeurzulassung

Seit dem 1. September 2009 die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft getreten. Wer seit diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport. Die Erteilung der Fähigkeitsausweise hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Die Fähigkeitsausweise sind fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht.
Wer am 1. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besessen hat (oder zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis eingereicht hat), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.
Alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises müssen sich weiterbilden. Während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren sind 35 Kursstunden zu besuchen und nachzuweisen.
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