Führerausweis auf Probe
Der erstmals erworbene Führerausweis der Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Den unbefristeten Führerausweis erhält nur, wer an allen vorgeschriebenen Weiterbildungen teilgenommen hat. Wird wegen einer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften der Führerausweis entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Mit der zweiten Verkehrswiderhandlung, welche zum Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
Während der Probezeit muss die zweitägige obligatorische Weiterbildung absolviert werden. Der Gesetzgeber empfiehlt, den ersten Teil der Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb des Führerausweises zu besuchen. Ist die ganze Weiterbildung absolviert, wird der Führerausweis nach Ablauf der Befristung definitiv ausgestellt.
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