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Führerausweis auf Probe


Der erstmals erworbene Führerausweis der Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Den unbefristeten Führerausweis erhält nur, wer an allen vorgeschriebenen Weiterbildungen teilgenommen hat. Wird wegen einer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften der Führerausweis entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Mit der zweiten Verkehrswiderhandlung, welche zum Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.

Während der Probezeit muss die zweitägige obligatorische Weiterbildung absolviert werden. Es wird empfohlen, den ersten Teil der Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb des Führerausweises zu besuchen.

Ist die ganze Weiterbildung absolviert, kann der unbefristete Führerausweis frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe online hier oder durch das Einsenden der Kursbestätigung für die beiden Kurse beantragt werden. Der definitive Ausweis wird kurz vor Ablauf der Befristung zugestellt.


Weitere Informationen

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fuehrerausweise/fuehrerausweis_aufprobe