Berufsmässiger Personentransport (BPT)
Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.
Hinweis: Dem Inhaber oder der Inhaberin eines Führerausweises der Kategorie D oder Unterkategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt. Weitere Details sind aus •Art. 25 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr •(VZV) ersichtlich.
Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder oder Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport, unabhängig davon, ob es sich um berufsmässige Personentransporte handelt oder nicht. Dies gilt auch für Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, die mit Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz durchgeführt werden.
Näheres dazu sowie die Übergangsbestimmungen sind in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse •(Chauffeurzulassungsverordnung, CZV) ersichtlich.
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