Allgemein
Muss ich meinen bisherigen Ausweis umtauschen?
Nein, der bisherige Ausweis muss nicht umgetauscht werden, denn der bisherige (blaue) Führerausweis bleibt unbeschränkt gültig. Der Austausch ist freiwillig.
Ausnahmen:
Bei Adressänderungen, oder wenn sonstige Änderungen im Führerausweis nötig sind, sowie nach einem Entzug muss der Ausweis zwingend umgetauscht werden.
Was kostet der Umtausch?
Der freiwillige oder zwingende Umtausch ist gebührenpflichtig und kostet CHF 45.-. Wir stellen Ihnen den Betrag nach dem Umtausch in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass ein Austausch direkt an unseren Schaltern aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Je nach Nachfrage kann die Ausstellung des neuen Führerausweises im Kreditkartenformat etwas länger dauern.
Dürfen auf 45km/h gedrosselte 50cm3 und 100cm3-Roller weiterhin verwendet werden?
Noch nicht 18 jährige Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises der bisherigen Kategorie F dürfen ihren gedrosselten 100cm3-Roller auch unter der neuen Kategorie A1 weiterhin verwenden.
Wer seinen 50cm3-Roller ohne Tempolimit verwenden will, muss einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 ohne Tempolimit beantragen (diesen erhält er/sie nach Bestehen der Theorieprüfung) und den Roller vorgängig bei einem Verkehrsprüfzentrum prüfen lassen. Nach der Fahrzeugprüfung wird ein neuer Fahrzeugausweis erstellt und ein weisses Kontrollschild zugeteilt.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr