Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Medizinische Mindestanforderungen

Beim Optiker

Die medizinischen Mindestanforderungen, welche Fahrzeugführer zu erfüllen haben, sind im Anhang 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Verkehr geregelt.

Das Arztzeugnisformular (PDF, 84 KB, 2 Seiten) für über 70-jährige Führerausweisinhaber der 3. Gruppe ist jeweils mit den vollständigen Personendaten zu ergänzen, sofern nicht das vorgedruckte Formular verwendet wird. Das Formular ist bereits mit der Adresse des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts versehen und kann vorzugsweise direkt durch den untersuchenden Arzt an das Amt verschickt werden.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fuehrerausweise/medizinische_mindestanforderungen