Orientierung Körperbehinderte
Diese Informationen richten sich an Personen, die infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung am sicheren Führen eines Motorfahrzeuges eingeschränkt sein könnten. Die Abklärung der Fahreignung erfolgt stufenweise.
Technische Eignungsabklärung
Wenn Sie mit einer Verfügung zur technischen Eignungsabklärung eingeladen werden, so haben Sie einen Termin bei dem für Sie •zuständigen Verkehrsprüfzentrum (VPZ) zu vereinbaren.
Anlässlich der technischen Eignungsabklärung werden Kraft, Beweglichkeit, Zielsicherheit und das Reaktionsvermögen geprüft.
Gestützt auf die Testergebnisse werden die Kriterien der Fahrzeugwahl und die Möglichkeiten der technischen Fahrzeuganpassungen festgelegt. Diese werden Ihnen mündlich und in Form einer Verfügung schriftlich mitgeteilt.
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse dringend, erst nach Erhalt dieser Verfügung ein der Behinderung angepasstes Fahrzeug auszuwählen und umbauen zu lassen.
Eintreten einer Behinderung bei Ausweisinhabern/innen
Sie besitzen bereits einen Führerausweis. Durch Krankheit oder Unfall ist Ihre Fahrsicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es gilt grundsätzlich das gleiche Vorgehen wie oben beschrieben. Anstelle des Formulars „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises oder Führerausweises“ ist eine kurze Mitteilung, zusammen mit einem ausführlichen Arztzeugnis einzureichen.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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