Lernfahrer / Lernfahrerinnen

Der Weg zum Führerausweis
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Lernfahrausweis, den Voraussetzungen zu dessen Erwerb, den Führerprüfungen bis hin zur Führerausweiserteilung.
•Anforderungen an Lernfahrer/innen, Sehtest, ärztliche Untersuchung, Nothelferkurs
•Lernfahrausweis und die Voraussetzungen
•Verkehrskunde für erstmalige Auto- oder Motorrad-Lernfahrer/innen, Praktische Grundschulung für Motorradlenker/innen
•Orientierungshilfe für körperbehinderte Personen
Nach dem Einreichen des LFA-Gesuchsformulars erhalten Sie eine Zulassung zur Führerprüfung, mit welcher Sie sich zu gegebener Zeit zur Theorieprüfung anmelden können.
•Theorieprüfung
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt bzw. zugestellt. Die empfohlenen Link öffnet in einem neuen Fenster.•Lernmittel finden Sie auf der Webseite der Link öffnet in einem neuen Fenster.•asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter).
•Praktische Führerprüfung
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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