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Lernfahrer / Lernfahrerinnen

Fahrschülerin mit Fahrlehrer im Auto

Der Weg zum Führerausweis

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Lernfahrausweis, den Voraussetzungen zu dessen Erwerb, den Führerprüfungen bis hin zur Führerausweiserteilung.

Anforderungen an Lernfahrer/innen, Sehtest, ärztliche Untersuchung, Nothelferkurs

Lernfahrausweis und die Voraussetzungen

Verkehrskunde für erstmalige Auto- oder Motorrad-Lernfahrer/innen, Praktische Grundschulung für Motorradlenker/innen

Orientierungshilfe für körperbehinderte Personen

Nach dem Einreichen des LFA-Gesuchsformulars erhalten Sie eine Zulassung zur Führerprüfung, mit welcher Sie sich zu gegebener Zeit zur Theorieprüfung anmelden können.

Theorieprüfung

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt bzw. zugestellt. Die empfohlenen Lernmittel finden Sie auf der Webseite der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter).

Praktische Führerprüfung

Motorrad-Führerprüfungen im Winter


Weitere Informationen

Du willst deinen Führerausweis auf Probe später in einen unbefristeten Ausweis umtauschen?

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/lernfahrer/lernfahrer