Orientierung Körperbehinderte
Diese Informationen richten sich an Personen, die infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung am sicheren Führen eines Motorfahrzeuges eingeschränkt sein könnten. Die Abklärung der Fahreignung erfolgt stufenweise.
Neulenker/innen
Einreichen eines vollständig und korrekt ausgefüllten Formulars „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises oder Führerausweises“, ergänzt mit einem ärztlichen Zeugnis. Das Arztzeugnis sollte möglichst genau über die Art der Krankheit oder den Unfall, die betroffenen Gliedmassen und Möglichkeiten des Einsatzes Auskunft geben, sowie die Fahreignung aus medizinischer Sicht bestätigen.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches gelten die gleichen Bestimmungen wie unter "•Lernfahrausweis" bereits beschrieben.
Technische Eignungsabklärung
Wenn Sie mit einer Verfügung zur technischen Eignungsabklärung eingeladen werden, so haben Sie einen Termin bei dem für Sie •zuständigen Verkehrsprüfzentrum (VPZ) zu vereinbaren.
Anlässlich der technischen Eignungsabklärung werden Kraft, Beweglichkeit, Zielsicherheit und das Reaktionsvermögen geprüft.
Gestützt auf die Testergebnisse werden die Kriterien der Fahrzeugwahl und die Möglichkeiten der technischen Fahrzeuganpassungen festgelegt. Diese werden Ihnen mündlich und in Form einer Verfügung schriftlich mitgeteilt.
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse dringend, erst nach Erhalt dieser Verfügung ein der Behinderung angepasstes Fahrzeug auszuwählen und umbauen zu lassen.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr