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Praktische Prüfung

Die praktische Führerprüfung umfasst:

Das Fahren im Verkehr mit der Bedienung des Motorfahrzeuges und gegebenenfalls des Fahrtenschreibers. Das Anpassen an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse und an die Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung; Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs sowie Fahren auf Autobahnen und Autostrassen.

Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann diese in der Regel wiederholen.

Die Zulassung zu einer dritten praktischen Prüfung kann nur erfolgen, wenn ein/e Fahrlehrer/in bei der Anmeldung die abgeschlossene Ausbildung bestätigt.

Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden, kann der/die Bewerber/in zu einer weiteren Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bejahenden Tests zugelassen werden.

Ist der Eignungstest nach der dritten Prüfung negativ ausgefallen oder wird die Führerprüfung viermal nicht bestanden, so kann der/die Bewerber/in zu einer weiteren Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bejahenden verkehrspsychologischen Gutachtens zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen der Führerausweis bei den Aussenstellen des SVSA nicht unmittelbar nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt werden kann. Dieser wird Ihnen per Post zugestellt. In dringenden Fällen kann während der Schalteröffnungszeiten der Ausweis persönlich beim SVSA Bern abgeholt werden.

Selbstverständlich dürfen Sie in der Schweiz nach der erfolgreichen Prüfung sofort fahren. Als Ausweis dient Ihnen vorübergehend der Prüfungsbericht, welcher Ihnen durch den Verkehrsexperten/in ausgehändigt wird.

Führerprüfungen im Winter

In der Regel wird die praktische Führerprüfung bei jeder Witterung abgenommen.

Motorräder

Ab dem Winter 2012/13 werden im Kanton Bern in den Wintermonaten keine praktischen Prüfungen der Kategorien A, A25kW und A1 abgenommen. Im kommenden Winter dauert die Winterpause vom 19.11.12 bis 15.03.13. Eine Anmeldung muss bis zum 19. Oktober 2012 erfolgen damit sie vor der Winterpause berücksichtigt werden kann. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass eine Verlängerung des Lernfahrausweises nicht erfolgen kann.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/lernfahrer/lernfahrer/praktische_pruefung