Verkehrskunde
Kurs über Verkehrskunde
Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung für die Kategorien A, B und C oder der Unterkategorien A1, B1 oder C1 ist nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde von acht Stunden Dauer bei einem/einer Fahrlehrer/in besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Befreit vom Kursbesuch sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien oder Unterkategorien besitzen.
Der Kurs über Verkehrskunde soll, namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre, zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.
Hinweis
Die Bewerber/innen, die zum Besuch des Verkehrkundekurses verpflichtet sind, können erst am Kurs teilnehmen, wenn sie im Besitze des Lernfahrausweises sind.
Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler/innen
Wer den Führerausweis der Kategorie A oder Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber des Fahrlehrerausweises der Kategorie IV (Motorrad-Fahrlehrer/in) erfolgreich absolvieren.
Spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss die Bestätigung der erfolgreichen Absolvierung der Grundschulung vorliegen. Eine einmalige Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate ist nur nach rechtzeitig absolvierter Grundschulung möglich. Diese ist im Lernfahrausweis bereits eingetragen.
Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb des Führerausweises der Kat. A zwölf Stunden, für den Führerausweis der Unterkategorie A1 acht Stunden. Besitzt der/die Gesuchsteller/in für den Führerausweis der Kategorie A bereits die Unterkategorie A1, dauert die Grundschulung noch sechs Stunden.
Inhaber/innen eines Führerausweises der Kat. B können die Unterkategorie A1 im Führerausweis ohne Führerprüfung eintragen lassen, wenn Sie einen gültigen Lernfahrausweis besitzen und die praktische Grundschulung von acht Stunden erfolgreich absolviert haben.
Weitere Informationen
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
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Tel. 031 634 22 91
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