Registrierung der administrativen Massnahmen

Was wird registriert?
Registriert werden nach den bundesrechtlichen Vorschriften alle Verweigerungen und Entzüge von Lernfahrausweisen, Führerausweisen, Fahrlehrerausweisen, Fahrschulbewilligungen, Fahrverbote, Aberkennungen ausländischer Führerausweise, Verwarnungen, verkehrspsychologischen Untersuchungen, neuen Führerprüfungen, Verkehrsunterrichtskurse sowie alle Aufhebungen oder Änderungen der aufgezählten Massnahmen. Nicht gemeldet wird der freiwillige Verzicht auf den Führer- oder Lernfahrausweis.
Wo werden die Massnahmen registriert?
Die erwähnten Massnahmen werden in das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) geführte eidg. Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Während der Dauer der Vollstreckung der Massnahme wird ein Verwendungsverbot im Fahrberechtigungsregister (FABER) eingetragen. Dieses Register kann durch die Polizei- und Zollorgane jederzeit eingesehen werden.
Wie lange bleibt die betroffene Person registriert?
Verweigerungen, Entzüge und Aberkennungen von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweisen sowie Fahrverbote werden 10 Jahre nach ihrem Ablauf oder ihrer Aufhebung im Register entfernt. Andere Massnahmen, wie z.B. Verwarnungen, werden 5 Jahre nach Eintreten der Rechtskraft gelöscht. Die Annullierung des Führerausweises auf Probe wird zehn Jahre nach der Wiedererteilung eines Führerausweises entfernt.
Unbefristete Entzüge wegen Nichteignung bleiben während der gesamten Dauer der Massnahmen und nach einer allfälligen Aufhebung derselben noch zehn weitere Jahre registriert.
Wann erfolgt die Löschung der registrierten Daten?
Die Löschung erfolgt nach Ablauf der aufgeführten Registrierungsfristen automatisch, sofern nicht inzwischen eine neue Massnahme eingetragen wird. Falls vor der Löschung eine neue Massnahme eingetragen wird, bleiben alle bereits registrierten Massnahmen weiterhin eingetragen. Eine Datenentfernung erfolgt in diesem Fall erst dann, wenn die Verweilfristen aller im System eingetragenen Massnahmen abgelaufen sind.
Weitere Informationen
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Administrative Verkehrssicherheit
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Tel. 031 634 27 83
Fax 031 634 26 10
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