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Rückübertragung

Sollen erworbene Kontrollschilder nach einem Verzicht und der Neuzuteilung auf eine Drittperson wieder auf den Erwerber oder sonst eine Drittperson oder Firma (rück)übertragen werden, so liegt eine kostenpflichtige Kontrollschilderübertragung vor (Grundgebühr CHF 200.-).

Bei der Übertragung von 1 bis 3stelligen Nummern für Motorwagen (1 und 2stellige bei Motorrädern) wird dabei neben der Übertragungsgebühr von CHF 200.- eine Sonderabgabe (PDF, 68 KB, 1 Seite) bis zu CHF 7'000.- (Motorräder bis CHF 1'500.-) je Nummer erhoben.

Will der Erwerber oder die Erwerberin die Nummer später wieder zurücknehmen, so empfiehlt sich deshalb, die Kontrollschilder vorläufig auf seinen bzw. ihren Namen bei uns zu deponieren, was nach Bezahlung des Erwerbspreises auch ohne Einlösung eines Fahrzeugs möglich ist.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Kontrollschilderauktion
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 12 (Hotline)
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Telefon  07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/online-dienste/kontrollschilderauktion/rueckuebertragung