Rückübertragung
Sollen erworbene Kontrollschilder nach einem Verzicht und der Neuzuteilung auf eine Drittperson wieder auf den Erwerber oder sonst eine Drittperson oder Firma (rück)übertragen werden, so liegt eine kostenpflichtige Kontrollschilderübertragung vor (Grundgebühr CHF 200.-).
Bei der Übertragung von 1 bis 3stelligen Nummern für Motorwagen (1 und 2stellige bei Motorrädern) wird dabei neben der Übertragungsgebühr von CHF 200.- eine •Sonderabgabe (PDF, 68 KB, 1 Seite) bis zu CHF 7'000.- (Motorräder bis CHF 1'500.-) je Nummer erhoben.
Will der Erwerber oder die Erwerberin die Nummer später wieder zurücknehmen, so empfiehlt sich deshalb, die Kontrollschilder vorläufig auf seinen bzw. ihren Namen bei uns zu deponieren, was nach Bezahlung des Erwerbspreises auch ohne Einlösung eines Fahrzeugs möglich ist.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
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