Besucher auf bernischen Gewässern

Beachten Sie bitte folgende Punkte:
- •Fahren auf bernischen Gewässern
- Ihr Schiff darf, wenn sich niemand an Bord befindet nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden
- Für Einwasserungsmöglichkeiten wenden Sie sich an den zuständigen Anlage – Besitzer / Betreiber
Schiffe mit einer gültigen schweizerischen Zulassung:
- dürfen ohne spezielle Bewilligung auf bernischen Gewässern verkehren (beachten Sie eventuelle Auflagen des Zulassungskantons Ihres Schiffes)
- dürfen ohne Bewilligung maximal ein Monat auf unseren Gewässern stationiert und verwendet werden. Ausserkantonale Schiffe die länger als einen Monat im Kanton Bern stationiert und verwendet werden, können von uns besteuert werden!
Schiffe mit einer gültigen ausländischen Zulassung
- Aufenthalt maximal 2 Monate
•Merkblatt: Schiffe mit ausländischem Standort auf bernischen Gewässern (PDF, 163 KB, 1 Seite)
-
•Anstand - Toleranz - Respekt (PDF, 390 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 16:00 Uhr