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Besucher auf bernischen Gewässern

Flusslandschaft

Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Fahren auf bernischen Gewässern
  • Ihr Schiff darf, wenn sich niemand an Bord befindet nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden
  • Für Einwasserungsmöglichkeiten wenden Sie sich an den zuständigen Anlage – Besitzer / Betreiber

Schiffe mit einer gültigen schweizerischen Zulassung:

  • dürfen ohne spezielle Bewilligung auf bernischen Gewässern verkehren (beachten Sie eventuelle Auflagen des Zulassungskantons Ihres Schiffes)
  • dürfen ohne Bewilligung maximal ein Monat auf unseren Gewässern stationiert und verwendet werden. Ausserkantonale Schiffe die länger als einen Monat im Kanton Bern stationiert und verwendet werden, können von uns besteuert werden!

Schiffe mit einer gültigen ausländischen Zulassung

  • Aufenthalt maximal 2 Monate

Merkblatt: Schiffe mit ausländischem Standort auf bernischen Gewässern (PDF, 163 KB, 1 Seite)

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/bernische_gewaesser