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Fahren auf bernischen Gewässern

Auszug aus dem Dekret über die Beschränkung der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret):

Vorbehalten bleibt die örtliche Signalisation.

Hinweis

Die Schifffahrt ist auf allen öffentlichen Gewässern vom 1. November bis zum 31. März untersagt.

Ausgenommen sind der Brienzer-, der Thuner-, der Bieler- und der Wohlensee, der bernische Teil des Neuenburgersees, die Stauseen von Niederried, Aarberg und Hagneck sowie die Aare ab Meiringen, der Zihlkanal, die alte Zihl und der Unterlauf der Schüss.

Der Betrieb von Motorschiffen auf der Aare zwischen dem Stauwehr Thun und dem Schwellenmätteli Bern ist untersagt.

Auf Fliessgewässern gilt für Motorschiffe eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Ausübung der Schifffahrt auf der Simme, der Kander, der Lütschine, der Saane, der Aare ab Innertkirchen, der alten Aare, der Sense und der Engstlige (z. B. River-Rafting) ist bewilligungspflichtig.

Auf den untenstehenden Gewässern herrscht ein vollständiges Fahrverbot (ausgenommen behördliche Bewilligungen):

Aegelsee Diemtigen Ilfis
Amsoldingersee Jägglisglunte Brienz
Baggerseen, Giessen und Teiche entlang der Aare Thun-Bern Kleiner Moossee
Bleienbacher-Torfsee Lauenensee
Dittligsee Lenkerseeli
Engstlensee Lobsigensee
Faulensee Ringgenberg Mattenalpsee
Fräschelsweiher Muggenseeli u. Irfigbach
Gantrischseeli Oberaarsee
Geistsee Längenbühl Räterichsbodensee
Gelmersee Schüss
Gerzensee Schwarzwasser
Grimselsee Seebergsee
Grosser Moossee Sorne
Häftli, Zone A Stauweiher Spiez
Hinterburgsee (Hinterburg - Oltscheren) Tschingelsee
Iffigensee Uebeschisee

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


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