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Nautische Veranstaltungen / Bewilligungen

Wettfahrten, Festlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf dem Wasser sowie Sondertransporte bedürfen der Bewilligung der zuständigen Behörde.

Beispiele von nautischen Veranstaltungen:

Regatten, Befahren von gesperrten Wasserflächen, Schwimmveranstaltungen, Flossfahrten, Feuerwerke auf dem Wasser, Schwimmbar, Wasserski-/Wakeboard Veranstaltungen, Tauchveranstaltungen usw.

Bewillgungen werden nur erteilt, wenn:

  • keine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, des Wassers, der Fischerei oder der Umwelt zu erwarten ist.
  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
  • die erforderlichen Unterlagen mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht wurden

Hinweis

Für Taxifahrten, gewerbsmässiger Personentransport usw. ist das Amt für öffentlichen Verkehr zuständig.

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Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/nautische_veranstaltungenbewilligungen