Nautische Veranstaltungen / Bewilligungen
Wettfahrten, Festlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf dem Wasser sowie Sondertransporte bedürfen der Bewilligung der zuständigen Behörde.
Beispiele von nautischen Veranstaltungen:
Regatten, Befahren von gesperrten Wasserflächen, Schwimmveranstaltungen, Flossfahrten, Feuerwerke auf dem Wasser, Schwimmbar, Wasserski-/Wakeboard Veranstaltungen, Tauchveranstaltungen usw.
Bewillgungen werden nur erteilt, wenn:
- keine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, des Wassers, der Fischerei oder der Umwelt zu erwarten ist.
- die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
- die erforderlichen Unterlagen mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht wurden
Hinweis
Für Taxifahrten, gewerbsmässiger Personentransport usw. ist das Amt für öffentlichen Verkehr zuständig.
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Erforderliche Unterlagen für nautische Veranstaltungen (PDF, 63 KB, 1 Seite)Gesuch zum Erlangen einer nautischen Bewilligung (PDF, 82 KB, 1 Seite)Anstand - Toleranz - Respekt (PDF, 390 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
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Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
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