Abnahmeprüfungen von neuen Schiffen
Alle neuen Schiffe müssen geprüft werden.
Von der ersten Prüfung ganz ausgenommen sind in der Schweiz typengeprüfte Vergnügungsschiffe und Sportboote wenn diese wie folgt immatrikuliert wurden:
- ohne Motor
- zu welchen ein Abnahmeprotokoll eingereicht wurde.
(alle nötigen Punkte angezeichnet und durch den autorisierten Betrieb unterschrieben) - zu welchen wenn nötig ein Segelvermessungsprotokoll eingereicht wurde.
- mit Motoren (bis 40 kW Antriebsleistung) welche neu sind oder deren Prüfung nicht mehr als drei Jahre zurück liegt.
- mit Motoren (über 40 kW Antriebsleistung) zu welchen ein Geräuschmessprotokoll abgegeben wurde.
Alle anderen Schiffe müssen durch eine kantonale Schifffahrtsbehörde geprüft werden. Ergeben sich Zweifel, ob ein Schiff den Vorschriften entspricht, kann die zuständige Behörde von Amtes wegen eine Prüfung anordnen. Schiffe ohne Motor können an Land geprüft werden.
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•Infoblatt zur Vorbereitung der Schiffsprüfung (PDF, 15 KB, 1 Seite)
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•Schwimmwesten ab 2013 (PDF, 213 KB, 2 Seiten)
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•Mindestausrüstung - Rettungsgeräte (PDF, 91 KB, 1 Seite)
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•Gebühren (PDF, 29 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
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Tel. 031 634 27 87
Fax 031 634 22 67
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