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Abgaswartungen

Abgaswartungen an Bootsmotoren müssen durch einen autorisierten Betrieb durchgeführt werden.

Hinweis

Das Abgaswartungsdokument muss immer mitgeführt werden.

Fristen

Fahrgastschiffe
alle Jahre
Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Fahrgästen alle Jahre
Mietboote und Güterschiffe alle Jahre
alle anderen Motoren (Schiffe) alle 3 Jahre

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Bootsmotorenservicestelle.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 27 87
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag und Freitag

Telefon: 07:30 - 11:30 Uhr

Technische Auskünfte

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffe/abnahmepruefungenvonneuenschiffen/abgaswartungen