Abgaswartungen
Abgaswartungen an Bootsmotoren müssen durch einen Link öffnet in einem neuen Fenster.•autorisierten Betrieb durchgeführt werden.
Hinweis
Das Abgaswartungsdokument muss immer mitgeführt werden.
Fristen
| Fahrgastschiffe |
alle Jahre |
| Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Fahrgästen | alle Jahre |
| Mietboote und Güterschiffe | alle Jahre |
| alle anderen Motoren (Schiffe) | alle 3 Jahre |
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Bootsmotorenservicestelle.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 27 87
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag und Freitag
Telefon: 07:30 - 11:30 Uhr
Technische Auskünfte