Elektrische Installationen
Elektrische Installationen über 24 V unterliegen der Niederspannungsverordnung (NIV) sowie den Weisungen für elektrische Installationen auf Schiffen (WE Schiffe).
Eine entsprechende Installation muss durch einen unabhängigen •Elektrokontrolleur geprüft werden. Dieser wird Ihnen einen Kontrollbericht (Elektroattest) ausstellen.
Hinweis
Elektrische Installationen müssen nach 10 Jahren, bei einem Halterwechsel nach 5 Jahren erneut geprüft werden.
Weitere Informationen
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 27 87
Fax 031 634 22 67
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