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Elektrische Installationen

Elektrische Installationen über 24 V unterliegen der Niederspannungsverordnung (NIV) sowie den Weisungen für elektrische Installationen auf Schiffen (WE Schiffe).

Eine entsprechende Installation muss durch einen unabhängigen Elektrokontrolleur geprüft werden. Dieser wird Ihnen einen Kontrollbericht (Elektroattest) ausstellen.

Hinweis

Elektrische Installationen müssen nach 10 Jahren, bei einem Halterwechsel nach 5 Jahren erneut geprüft werden.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 27 87
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag und Freitag
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr

Technische Auskünfte

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffe/abnahmepruefungenvonneuenschiffen/elektrische_installationen