Adress- & Namensänderung
Der/die Schiffshalter/in ist verpflichtet, Adress- und Namensänderungen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innert 14 Tagen zu melden und sämtliche gültigen Schiffsausweise zur Berichtigung vorzulegen.
Um die Adresse in Ihrem Schiffsausweis ändern zu lassen, legen Sie uns bitte am Schalter oder über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen Schiffsausweis
- die neue Adresse
Es ist kein neuer Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich!
Um den Namen in Ihrem Schiffsausweis ändern zu lassen, legen Sie uns bitte am Schalter oder über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen Schiffsausweis
- eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (schweizerischer Eheschein, Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung, Namenserklärung, Pass, Identitätskarte usw.)
- einen neuen haftpflichtversicherungsnachweis, lautend auf den neuen Namen (dieses Dokument ist auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhältlich)
Hinweis
Namens- und Adressänderungen werden im Schiffsausweis gebührenfrei vorgenommen.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 16:00 Uhr