Annulierung / Ausserverkehrsetzung
Zur Ausserverkehrsetzung eines Schiffes benötigen wir nur den Schiffsausweis. Bitte senden Sie uns den originalen Ausweis mit einem entsprechenden Vermerk ein. Fehlt der originale Schiffsausweis benötigen wir das •Gesuch um Abgabe eines Ausweis - Duplikates (PDF, 68 KB, 2 Seiten).
Der Schiffsausweis und nicht die Kontrollschilder sind massgebend für eine Ausserverkehrsetzung.
Hinweis
Zum Zeitpunkt und nach der Annullation darf sich das Schiff weder über noch im Wasser befinden!
Beachten Sie die Besteuerung der Schiffe.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
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Telefon 07:30 - 16:00 Uhr