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Annulierung / Ausserverkehrsetzung

Zur Ausserverkehrsetzung eines Schiffes benötigen wir nur den Schiffsausweis. Bitte senden Sie uns den originalen Ausweis mit einem entsprechenden Vermerk ein. Fehlt der originale Schiffsausweis benötigen wir das Gesuch um Abgabe eines Ausweis - Duplikates (PDF, 68 KB, 2 Seiten).

Der Schiffsausweis und nicht die Kontrollschilder sind massgebend für eine Ausserverkehrsetzung.

Hinweis

Zum Zeitpunkt und nach der Annullation darf sich das Schiff weder über noch im Wasser befinden!

Beachten Sie die Besteuerung der Schiffe.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffe/annulierung_ausserverkehrsetzung