Einlösen / Halterwechsel
Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, müssen immatrikuliert werden.
Die Kontrollschilder werden von uns abgegeben. Selbstangefertigte Kontrollschilder sind verboten.
Davon ausgenommen sind:
- Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen (Kursschiffe)
- Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
- Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m *
- Strandboote und dergleichen *
- Vergnügungs- und Badegeräte *
Schiffe nach Punkt 2 bis 5 tragen gut sichtbar Name und Adresse des Eigentümers oder Halters.
* dürfen nur innerhalb der inneren Uferzone (150 m) verkehren
Hinweis
Alle 2-Takt Motoren welche nach dem 1. Januar 1995 importiert wurden und die Abgasgrenzwerte der EG- Richtlinie 2003/44/EG für 4-Takt Motoren nicht erfüllen, können nicht zugelassen werden.
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Anmeldung eines Schiffes (PDF, 105 KB, 2 Seiten)Mindestausrüstung - Rettungsgeräte (PDF, 91 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr