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Einlösen eines neuen, im Ausland hergestellten Schiffes

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Verzollungsnachweis
  • Konformitätserklärung und Handbuch oder entsprechende Bestätigung, dass das Schiff von der EU – Sportbootrichtlinie 94/25 EG ausgenommen ist.
  • Wenn das Schiff von der EU – Richtlinie 94/25 EG ausgenommen ist: Prospekte, Pläne, Herstellergarantien.
  • CH – Typenschein, Abnahmeprotokoll, Schallmessprotokoll, Segelvermessungsprotokoll (falls vorhanden, werden durch den Bootshändler abgegeben, wenn das Schiff CH - typengeprüft ist).
  • Versicherungsnachweis nicht älter als 30 Tage
    (bei Maschinenantrieb oder einer Segelfläche über 15m2)
  • Angaben des Schiffsliegeplatzes
  • Ihre Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort)

Handelt es sich bei Ihrem Schiff um einen Eigenbau benötigen wir:

  • Herstellergarantien (PDF, 56 KB, 1 Seite)
  • Versicherungsnachweis nicht älter als 30 Tage
    (bei Schiffen mit Maschinenantrieb oder einer Segelfläche über 15m2)
  • Angaben des Schiffsliegeplatzes
  • Ihre Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort)

Verwenden Sie unsere Formulare:


Hinweis

Der Schiffsausweis wird nur bei vollständig eingereichten Unterlagen ausgestellt. Unvollständige Unterlagen werden zurückgesandt.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich Schiffe ohne gültigen Schiffsausweis nicht im und über dem Wasser befinden dürfen.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffe/einloesen_halterwechsel/einloesen_eines_neuenimauslandhergestelltenschiffes