Einlösen eines neuen, in der Schweiz hergestellten Schiffes
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Konformitätserklärung und Handbuch oder entsprechende Bestätigung, dass das Schiff von der EU – Sportbootrichtlinie 94/25 EG ausgenommen ist.
- Wenn das Schiff von der EU – Richtlinie 94/25 EG ausgenommen ist: Prospekte, Pläne, Herstellergarantien.
- CH – Typenschein, Abnahmeprotokoll, Schallmessprotokoll, Segelvermessungsprotokoll (falls vorhanden, werden durch den Bootshändler abgegeben, wenn das Schiff CH - typengeprüft ist).
- Versicherungsnachweis nicht älter als 30 Tage
(bei Maschinenantrieb oder einer Segelfläche über 15m2) - Angaben des Schiffsliegeplatzes
- Ihre Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort)
Handelt es sich bei Ihrem Schiff um einen Eigenbau benötigen wir:
- •Herstellergarantien (PDF, 56 KB, 1 Seite)
- Versicherungsnachweis nicht älter als 30 Tage
(bei Schiffen mit Maschinenantrieb oder einer Segelfläche über 15m2) - Angaben des Schiffsliegeplatzes
- Ihre Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort)
Verwenden Sie unsere Formulare:
- •Anmeldung eines Schiffes (PDF, 105 KB, 2 Seiten)
- •Kontrollschilderbestellung (PDF, 156 KB, 2 Seiten)
Hinweis
Der Schiffsausweis wird nur bei vollständig eingereichten Unterlagen ausgestellt. Unvollständige Unterlagen werden zurückgesandt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich Schiffe ohne gültigen Schiffsausweis nicht im und über dem Wasser befinden dürfen.
-
EU-Richtlinie (PDF, 1.5 MB, 120 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr