Flüssiggas
Flüssiggas darf nur mit einer geprüften Installation verwendet werden. Flüssiggasinstallationen müssen alle 6 Jahre durch einen Gassachverständigen kontrolliert werden! Der Sachverständige stellt Ihnen ein Prüfprotokoll aus, welches immer mitgeführt werden muss.
Der Betrieb und die Lagerung von Flüssiggas richtet sich nach EKAS Richtlinie Nr. 2388 Flüssiggas, Teil 4.
Wenden Sie sich an Ihre Bootswerft oder Ihren Link öffnet in einem neuen Fenster.•Gassachverständigen.
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Schifffahrt
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Tel. 031 634 27 87
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