Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Schiffsarten

In der Schweizerischen Binnenschifffahrtsgesetzgebung kennen wir folgende Schiffsarten:

Schiff
Ein Wasserfahrzeug oder anderer zur Fortbewegung auf oder unter der Wasseroberfläche bestimmter Schwimmkörper, oder ein schwimmendes Gerät.

Schiff mit Maschinenantrieb oder Motorschiff
Ein Schiff mit mechanischem Antrieb.

Schleppverband
Ein Verband, in dem nicht angetriebene Schiffe von mindestens einem Motorschiff geschleppt werden. Ein Verband, der ausschliesslich aus Vergnügungsschiffen oder Sportbooten zusammengesetzt ist, gilt nicht als Schleppverband.

Schubverband
Ein Verband, in dem nicht angetriebene starr untereinander verbundene Schiffe von mindestens einem Motorschiff geschoben werden.

Schwimmendes Gerät
Ein Schwimmkörper mit Einrichtungen für Arbeiten auf dem Wasser, z. B. Bagger, Hebebock, Kran.

Fahrgastschiff
Ein Schiff, das für die gewerbsmässige Beförderung von mehr als 12 Personen verwendet wird.

Kursschiff
Ein Fahrgastschiff, das für einen Schiffsbetrieb des Bundes oder ein eidgenössisch konzessioniertes Schifffahrtsunternehmen verkehrt.

Güterschiff
Ein Schiff, das für die gewerbsmässige Beförderung von Gütern verwendet wird.

Segelschiff
Ein Schiff, das für die Fortbewegung mit Segeln versehen ist. Ein Segelschiff, das mit oder ohne gesetzte Segel unter Motor fährt, gilt im Sinne der Verkehrsvorschriften als Schiff mit Maschinenantrieb.

Segelbrett
Ein Segelschiff mit geschlossenem Rumpf ohne Ruder und einem oder mehreren kippbaren und um 360° drehbaren Masten.

Ruderboot
Ein Schiff, das nur mittels Ruder, Tret- oder Handkurbel, Paddel oder auf ähnliche Weise mit menschlicher Kraft fortbewegt werden kann.

Raft
Ein nicht motorisiertes, aufblasbares Schiff, das für den Einsatz auf Wildwasser bestimmt ist, und bei dem die Insassen in der Regel auf den Längsschläuchen sitzen.

Schlauchboot
Ein aus mehreren separaten Luftkammern mit oder ohne feste Bauteile bestehendes aufblasbares Schiff.

Vergnügungsschiff
Ein Schiff, das zu Sport und Erholung verwendet wird und nicht ein Sportboot ist.

Sportboot
Ein Schiff, das zu Sport und Erholung verwendet wird und dem Geltungsbereich der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (EG-Richtlinie) untersteht.

Drachensegelbrett
Ein Schiff, das von Fluggeräten (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen, nicht motorisierten Geräten) geschleppt und zum Drachensegeln verwendet wird.

Schiff zu Wohnzwecken
Ein Schiff, das so eingerichtet und ausgerüstet ist, dass es zum Zweck des ständigen Wohnens an Bord benutzt werden kann, das bewohnt ist und länger als zwei zusammenhängende Kalendermonate an einer Stelle liegt oder in diesem Zeitintervall immer wieder an den gleichen Liegeplatz zurückkehrt.

Wassermotorrad
Ein Schiff mit weniger als 4 m Länge, das mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantriebsquelle ausgerüstet ist und das von einer oder mehreren auf dem Rumpf sitzenden, stehenden oder knienden Personen gefahren wird. Wassermotorräder gelten im Sinne dieser Verordnung als Vergnügungsschiffe (andere Begriffe mit gleicher Bedeutung: Aqua - Scooter oder Jet - Bike).

Mietschiff
Ein Schiff, das von seinem Eigentümer an Dritte auf Zeit und gegen Entgelt an Selbstfahrer überlassen wird.

Strandboot
Ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen, nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen, Schwimmhilfen und dergleichen gelten im Sinne dieser Verordnung als Strandboote.

Paddelboot
Ein von einem oder mehreren Doppel- oder Stechpaddeln mit menschlicher Kraft angetriebenes Schiff. Als Paddelboote gelten insbesondere Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote und dergleichen. Sie gelten im Sinne dieser Verordnung als eine Untergruppe der Ruderboote.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffe/schiffsarten