Schiffskontrollschilder
Laut Schifffahrtsdekret dürfen im Kanton Bern nur Kontrollschilder verwendet werden, welche vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben werden. Die Kennzeichen sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Sie müssen einen guten Kontrast zur Hintergrundfarbe haben.
•Kontrollschilderbestellung (PDF, 156 KB, 2 Seiten)
(Lieferfrist ca. drei bis vier Wochen)
Eine Hinterlegung (Depot) der Schiffskontrollschilder ist nicht möglich. Zur Ausserverkehrsetzung (Annullation) des Schiffes, muss nur der Schiffsausweis eingesandt werden.
Wird das Schiff ausserhalb des Kantons Bern eingelöst, sind die Kontrollschilder zu entfernen.
Hinweis
Übertragung der Kontrollschildnummer auf ein anderes Schiff:
Dies ist nur auf schriftliches Gesuch und beim direkten Schiffswechsel möglich (Annullation des alten Schiffes und gleichzeitiges Immatrikulieren eines anderen Schiffes).
-
Gebühren (PDF, 29 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr