Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Schiffskontrollschilder

Laut Schifffahrtsdekret dürfen im Kanton Bern nur Kontrollschilder verwendet werden, welche vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben werden. Die Kennzeichen sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Sie müssen einen guten Kontrast zur Hintergrundfarbe haben.

Kontrollschilderbestellung (PDF, 156 KB, 2 Seiten)
(Lieferfrist ca. drei bis vier Wochen)

Eine Hinterlegung (Depot) der Schiffskontrollschilder ist nicht möglich. Zur Ausserverkehrsetzung (Annullation) des Schiffes, muss nur der Schiffsausweis eingesandt werden.

Wird das Schiff ausserhalb des Kantons Bern eingelöst, sind die Kontrollschilder zu entfernen.

Hinweis

Übertragung der Kontrollschildnummer auf ein anderes Schiff:

Dies ist nur auf schriftliches Gesuch und beim direkten Schiffswechsel möglich (Annullation des alten Schiffes und gleichzeitiges Immatrikulieren eines anderen Schiffes).

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffe/schiffskontrollschilder