Schiffsprüfungen: Termine & Prüforte
Sie können nicht zur Schiffsprüfung erscheinen? Sie finden keine Drittperson, welche das Schiff für Sie vorführen kann?
Bitte senden Sie uns innert 7 Tagen nach Erhalt der Einladung Ihre schriftliche Absage (bei Krankheit Arztzeugnis). Legen Sie Ihre Einladung bei. Nur so können wir über die frei werdenden Termine verfügen. Wenn Sie das Schiff vorübergehend nicht verwenden, können Sie den Schiffsausweis annullieren. Ab diesem Zeitpunkt darf sich das Schiff nicht mehr im Wasser befinden.
Verschiebungen und Abmeldungen müssen bis spätestens 16:00 Uhr am vorletzten Arbeitstag bei uns eintreffen (z.B. Montag für die Prüfung am Mittwoch / Donnerstag für die Prüfung am Montag). Bei verspätetem Abmelden oder Fernbleiben verrechnen wir Ihnen die Prüfungsgebühr.
Hinweis
Bitte vermerken Sie unbedingt Prüfdatum, Prüfort, und Schiffskontrollschildnummer.
Prüftermine werden Ihnen normalerweise ca. 4 Wochen im Voraus zugeteilt. Wenn möglich wird eine Prüfstelle in der Nähe des, im Schiffsausweis eingetragenen Standortes gewählt. Aus Effizienzgründen können Schiffe unter Umständen nicht an Ihrem Standort geprüft werden. Durch rechtzeitiges Erscheinen erleichtern Sie uns die Arbeit. Wir sind Ihnen dafür dankbar.
Hinweis
Schiffsprüfungen werden bei jeder Witterung durchgeführt.
Geräuschmessungen können nur an folgenden, dafür eingerichteten Orten, durchgeführt werden:
| Brienzersee | Erschwanden |
| Thunersee | Güetital (Faulensee) |
| Bielersee | Twann |
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Gebühren (PDF, 29 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 27 87
Fax 031 634 22 67
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Telefon: 07:30 - 11:30 Uhr
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