Verlust des Schiffsausweises
Bei Verlust des Originalausweises kann ein Duplikat ausgestellt werden.
Wenn der verloren gegangene Originalausweis noch gültig war, darf ein Duplikat nur aufgrund eines von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter persönlich unterzeichneten Gesuches erteilt werden. Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweisduplikates ist verpflichtet, das Duplikat unaufgefordert zurückzugeben, sobald das Original wieder aufgefunden wird.
Bitte verwenden Sie unser Formular •Gesuch um Abgabe eines Schiffsausweisduplikates (PDF, 177 KB, 2 Seiten).
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Gebühren (PDF, 29 KB, 1 Seite)
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
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Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
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