Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Schiffsführer

Segelschiffsführer am Steuer

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:

  • Die Antriebsleistung 6.0 kW übersteigt
  • Die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt.

Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb muss mindestens 14 Jahre alt sein, der Führer eines Segelbootes muss urteilsfähig sein. Der Schiffsführer (verantwortliche Person an Bord) ist jederzeit verantwortlich für die Einhaltung der Gesetzgebung.

Es gibt keinen Lernfahrausweis. Sie können jederzeit ein Schiff lenken, wenn Sie das nötige Mindestalter haben (siehe oben) und eine Person an Bord ist, welche den Schiffsführerausweis der jeweiligen Kategorie besitzt.

In der Schifffahrt kennen wir folgende Ausweiskategorien:

Kategorie   Mindestalter
zur Erlangung des Führerausweises
A Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen 18 Jahre
B Fahrgastschiffe 21 Jahre
C Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper 20 Jahre
D Segelschiffe 14 Jahre
E Schiffe besonderer Bauart 20 Jahre

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffsfuehrer