Schiffsführer

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:
- Die Antriebsleistung 6.0 kW übersteigt
- Die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt.
Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb muss mindestens 14 Jahre alt sein, der Führer eines Segelbootes muss urteilsfähig sein. Der Schiffsführer (verantwortliche Person an Bord) ist jederzeit verantwortlich für die Einhaltung der Gesetzgebung.
Es gibt keinen Lernfahrausweis. Sie können jederzeit ein Schiff lenken, wenn Sie das nötige Mindestalter haben (siehe oben) und eine Person an Bord ist, welche den Schiffsführerausweis der jeweiligen Kategorie besitzt.
In der Schifffahrt kennen wir folgende Ausweiskategorien:
| Kategorie | Mindestalter zur Erlangung des Führerausweises |
|
|---|---|---|
| A | Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen | 18 Jahre |
| B | Fahrgastschiffe | 21 Jahre |
| C | Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper | 20 Jahre |
| D | Segelschiffe | 14 Jahre |
| E | Schiffe besonderer Bauart | 20 Jahre |
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