Prüfung in einem anderen Kanton
Grundsätzlich ist eine Prüfung im Wohnkanton zu absolvieren. Theorieprüfungen können nur von Wochenaufenthaltern (Kopie Ausweis) in einem anderen Kanton abgelegt werden.
Um eine praktische Prüfung in einem anderen Kanton abzulegen, reichen Sie nach bestandener Theorieprüfung oder bereits vorhandener Schiffsführerausweis-Kategorie das •Gesuch zum Ablegen der Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton (PDF, 139 KB, 2 Seiten) ein.
Formulare, welche nicht vollständig ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen.
Wird Ihr Gesuch genehmigt, erhalten Sie eine Bewilligung. Eine Kopie erhält der zuständige Prüfungskanton. Der Prüfungskanton wird daraufhin Ihre Anmeldung entgegennehmen.
Sobald der Prüfungskanton uns Ihr positives Prüfungsresultat mitgeteilt hat, erhalten Sie den entsprechenden Schiffsführerausweis.
Weitere Informationen
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
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