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Theoretische Schiffsführerprüfung

Wenn Sie schon im Besitze eines schweizerischen Schiffsführerausweises sind und eine weitere Kategorie erwerben möchten, müssen Sie keine Theorieprüfung mehr absolvieren. Weiter zu praktischen Prüfung

Anmelden können Sie sich via Internet oder telefonisch über folgende Kontakte:

Ihre Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Verspätete Abmeldungen (Eingang später als 16:00 Uhr am vorletzten Arbeitstag des Amtes) oder fernbleiben von der Theorieprüfung werden nach gültiger Gebührenverordnung belastet.

Die Theorieprüfung wird am Computer absolviert. Sie besteht aus 60 Fragen. Mindestens 56 der gestellten Fragen müssen richtig beantwortet sein, damit die Prüfung als bestanden gilt. Für alle Ausweiskategorien ist die gleiche Prüfung zu absolvieren. Bei nicht Bestehen der Prüfung kann diese am nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

Die theoretische Prüfung ist erneut abzulegen, wenn Sie nicht innert 18 Monaten nach bestandener Theorieprüfung die praktische Prüfung absolvieren. Diese Frist kann mit einem schriftlichen Gesuch, um maximal sechs Monate verlängert werden. Eine Verlängerung ist kostenpflichtig.

Hinweis

In der Verlängerungszeit kann die praktische Prüfung maximal einmal absolviert werden.

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Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffsfuehrer/theoretische_schiffsfuehrerpruefung