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Ausländische Führerausweise

Sie wohnen seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz und möchten mit Ihrem ausländischen Schiffsführerausweis in der Schweiz ein Schiff führen?

In diesem Fall muss der ausländische Schiffsführerausweis umgeschrieben werden. Ist dies nicht möglich ist eine entsprechende Prüfung abzulegen. Ein Ausweis wird nur umgetauscht, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Ausweises Ihren Wohnsitz (oder vorübergehenden Aufenthalt) nachweislich für mindestens zwölf Monate in dem Staat hatten, in dem die Prüfung abgelegt wurde. Es können nur bestimmte Ausweise aus unseren direkten Nachbarstaaten umgeschrieben werden.

Details entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Rundschreiben des Bundesamtes für Verkehr (BAV).

Zur Umschreibung benötigen wir von Ihnen ein vollständig ausgefülltes Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises (PDF, 330 KB, 2 Seiten).

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Kopie der Niederlassungsbewilligung
  • Sehtest (nicht älter als 24 Monate ausgestellt von einem Augenoptiker oder autorisierten Augenarzt)
  • ein farbiges Passfoto
  • Ausländischer Schiffsführerausweis (Original)
  • für Personen über 65 Jahre, ist ein ärztliches Zeugnis obligatorisch

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Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 24 95
Fax 031 634 22 67
Kontakt per E-Mail
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/schifffahrt/schiffsfuehrer/umschreiben_einesfuehrerausweises/umschreiben_eines_auslaendischen_fuehrerausweises