Einbürgerung

Schweizerin/Schweizer werden
Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz.
Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert.
Dann haben Sie die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Für Ehepartner oder Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern besteht die Möglichkeit einer •erleichterten Einbürgerung. Für alle anderen Ausländerinnen und Ausländer gelten die Bestimmungen der •ordentlichen Einbürgerung.
Ein zusätzliches Schweizer Bürgerrecht erwerben
Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger und möchten einen •zusätzlichen Heimatort erwerben.
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Kontakt
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 47 85
Fax 031 633 47 99
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