Erwerb weiteres Schweizer Bürgerrecht
Voraussetzungen
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht (Heimatort) zu erwerben. Es werden zwei Verfahren unterschieden.
Bürgerinnen und Bürger eines anderen Kantons, die ein bernisches Gemeindebürgerrecht und das bernische Kantonsbürgerrecht erwerben wollen.
Bernerinnen und Berner, die ein zusätzliches bernisches Gemeindebürgerrecht erwerben wollen.
Wenden Sie sich an die Gemeinde, bei der Sie sich einbürgern lassen möchten. Die dortige Einwohnergemeinde oder Burgergemeinde nimmt Ihr Gesuch entgegen.
Verfahrensablauf
Die einzelnen Verfahrensschritte ersehen Sie detailliert in den Prozessabläufen •Schweizer Einbürgerungen (PDF, 30 KB, 1 Seite) und •Berner Einbürgerungen (PDF, 24 KB, 1 Seite).
Weitere Informationen
Kontakt
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 47 85
Fax 031 633 47 99
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