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Erwerb weiteres Schweizer Bürgerrecht

Voraussetzungen

Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht (Heimatort) zu erwerben. Es werden zwei Verfahren unterschieden.

Bürgerinnen und Bürger eines anderen Kantons, die ein bernisches Gemeindebürgerrecht und das bernische Kantonsbürgerrecht erwerben wollen.

Bernerinnen und Berner, die ein zusätzliches bernisches Gemeindebürgerrecht erwerben wollen.

Wenden Sie sich an die Gemeinde, bei der Sie sich einbürgern lassen möchten. Die dortige Einwohnergemeinde oder Burgergemeinde nimmt Ihr Gesuch entgegen.

Verfahrensablauf

Die einzelnen Verfahrensschritte ersehen Sie detailliert in den Prozessabläufen Schweizer Einbürgerungen (PDF, 30 KB, 1 Seite) und Berner Einbürgerungen (PDF, 24 KB, 1 Seite).


Weitere Informationen

Kontakt

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 47 85
Fax 031 633 47 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag–Freitag
08.30–12.00 
13.30–16.30

/content/pom/de/contacts/pom-mip-zbd-buergerrecht/jcr:content/contact/planSmall/file

Plan vergrössern

Wegbeschrieb (PDF, 53 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/zivilstand-pass-id/einbuergerung/gemeindebuergerrecht