Ordentliche Einbürgerung
Sie leben bereits seit mehr als zwölf Jahren in der Schweiz, oder Sie sind als Kind ausländischer Eltern hier geboren. Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause, Sie gehören dazu, Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft. Dann steht Ihnen die Möglichkeit zur ordentlichen Einbürgerung offen.
Das Verfahren für eine ordentliche Einbürgerung ist 3-stufig gegliedert. Jede dieser Stufen (Gemeinde, Kanton und Bund) befasst sich einzeln mit dem Gesuch und erteilt die Bewilligung.
Die Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt. Bedenken Sie: Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger und erwerben alle Rechten und Pflichten einer Staatsbürgerin oder eines Staatsbürgers der Schweiz.
Hinweis
Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Sie erhalten dort alle nötigten Informationen und Formulare.
Weitere Informationen
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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
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Tel. 031 633 47 85
Fax 031 633 47 99
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