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Wiedereinbürgerung

Verschiedene Umstände können zu einem Verlust des Schweizer Bürgerrechts führen, z. B.:

> Geburt im Ausland und zu späte Meldung der Geburt bei den schweizerischen Behörden

> Heirat mit einer/einem ausländischen Staatsangehörigen

> Entlassung aus dem Bürgerrecht

Eine allgemeine Voraussetzung für die Wiedereinbürgerung ist die Verbundenheit mit der Schweiz.

Das Gesuchsformular für die Wiedereinbürgerung erhalten Sie beim Bundesamt für Migration. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte direkt dem:

Bundesamt für Migration
Einbürgerungen
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern

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Weitere Informationen

Kontakt

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 47 85
Fax 031 633 47 99
Kontakt per E-Mail
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Öffnungszeiten

Montag–Freitag
08.30–12.00 
13.30–16.30

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Wegbeschrieb (PDF, 53 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/zivilstand-pass-id/einbuergerung/wiedereinbuergerung