Wiedereinbürgerung
Verschiedene Umstände können zu einem Verlust des Schweizer Bürgerrechts führen, z. B.:
> Geburt im Ausland und zu späte Meldung der Geburt bei den schweizerischen Behörden
> Heirat mit einer/einem ausländischen Staatsangehörigen
> Entlassung aus dem Bürgerrecht
Eine allgemeine Voraussetzung für die Wiedereinbürgerung ist die Verbundenheit mit der Schweiz.
Das Gesuchsformular für die Wiedereinbürgerung erhalten Sie beim •Bundesamt für Migration. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte direkt dem:
Bundesamt für Migration
Einbürgerungen
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
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Weitere Informationen zur Wiedereinbürgerung finden Sie auf der Seite des
Weitere Informationen
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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde
Team Bürgerrecht
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Fax 031 633 47 99
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