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Ausweis über den registrierten Familienstand (Formular 7.3) bestellen

Wozu dient das Dokument und was enthält es?

  • Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
  • Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung des Dokuments nur möglich, wenn sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes). Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz.
  • Der Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. der Familienschein ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle im Ausland eingetretenen Zivilstandsereignisse gemeldet wurden.
  • Schweizerischen wie auch ausländischen Staatsangehörigen dient das Dokument zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse.
  • Die Adoptionsbehörde benötigt das Dokument bei Adoptionen.
  • Das Zivilstandsamt entscheidet, ob ein Ausweis über den registrierten Familienstand oder ein Familienschein ausgestellt wird.

Wer kann das Dokument beziehen?

Die betroffene Person, jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren

Wer stellt das Dokument aus?

  • Für schweizerische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Heimatorts eines der Ehepartner
  • Für ausländische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Wohnorts

Kosten

  • Grundbetrag CHF 40.00, plus CHF 10.00 pro eingetragene Person sowie Portokosten
  • Aufgrund der unterschiedlichen Kosten wird dieses Dokument nur mit Rechnung versandt.
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