Eingetragene Partnerschaft
Sie haben sich entschlossen Ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Schon heute wünschen wir Ihnen für Ihre gemeinsame Zukunft alles Gute!
Vorverfahren
Bevor Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen können, findet auf dem Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, ein Vorverfahren statt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben beide das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig.
- Mindestens eine Partnerin oder ein Partner hat die Schweizer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in der Schweiz.
- Beide Partnerinnen oder beide Partner müssen beim Vorverfahren anwesend sein.
- Partnerinnen oder Partner, die nicht Schweizerbürgerinnen oder -bürger sind, müssen während des Vorverfahrens und bis zum Zeitpunkt der Eintragung ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.
- Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und Halbgeschwistern ist es nicht möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.
Bitte kontaktieren Sie das zuständige Zivilstandsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Sie erfahren dort auch, welche Dokumente nötig sind.
Beurkundung
Sie können Ihre Partnerschaft unmittelbar nach Abschluss des Vorverfahrens und bis spätestens drei Monate danach beurkunden lassen. Vereinbaren Sie dafür mit dem gewünschten Zivilstandamt einen Termin (frühestens 6 Monate im Voraus).
Falls Sie für die Beurkundung Ihrer Partnerschaft ein anderes Zivilstandsamt in der Schweiz oder im Ausland aussuchen als dasjenige an Ihrem Wohnsitz, benötigen Sie eine Eintragungsermächtigung. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen dieses Dokument gerne aus.
Wenn Sie die Amtssprache, in der die Zeremonie durchgeführt wird, nicht genügend verstehen, müssen Sie auf Ihre Kosten einen unabhängigen Dolmetscher oder eine unabhängige Dolmetscherin beiziehen.
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Beim eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen finden Sie folgendes Merkblatt: