Beurkundung der Partnerschaft
Sie können Ihre Partnerschaft unmittelbar nach Abschluss des Vorverfahrens und bis spätestens drei Monate danach beurkunden lassen. Vereinbaren Sie dafür mit dem gewünschten Zivilstandamt einen Termin (frühestens 6 Monate im Voraus).
Falls Sie für die Beurkundung Ihrer Partnerschaft ein anderes Zivilstandsamt in der Schweiz oder im Ausland aussuchen als dasjenige an Ihrem Wohnsitz, benötigen Sie eine Eintragungsermächtigung. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen dieses Dokument gerne aus.
Wenn Sie die Amtssprache, in der die Zeremonie durchgeführt wird, nicht genügend verstehen, müssen Sie auf Ihre Kosten einen unabhängigen Dolmetscher oder eine unabhängige Dolmetscherin beiziehen.
Zeremonien sind auf den Zivilstandsämtern im Kanton Bern an allen Wochentagen möglich. Zwischen April und Oktober können Sie Ihre Partnerschaft auch an Samstagen eintragen lassen oder dafür einen exklusiven Standort auswählen.
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Sie möchten Ihre Partnerschaft an einem exklusiven Standort ausserhalb des Zivilstandsamtes beurkunden lassen?
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Neu können Sie im Kanton Bern von April bis Oktober Ihre Partnerschaft auch an einem Samstag beurkunden lassen.
Hinweis
Sie benötigen eine Partnerschaftsurkunde? Diese erhalten Sie beim Zivilstandsamt, in dem Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
Sie benötigen einen Partnerschaftsausweis? Diesen stellt Ihnen das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes aus. Ausländische Staatsangehörige können den Partnerschaftsausweis beim Zivilstandskreis Ihres Wohnsitzes oder am Ort der Eintragung bestellen.