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Namensänderung

Wenn Ihr Vorname oder Ihr Familienname Ihnen Nachteile bringt, können Sie diesen ändern lassen. Dazu müssen Sie ein Gesuch stellen.

Wenn Sie im Kanton Bern wohnen, können Sie eine Namensänderung bei uns beantragen, ausserhalb müssen Sie Ihr Gesuch an die Behörde Ihres Wohnkantons stellen. Im Ausland richten Sie Ihr Gesuch bitte an die nächstgelegene Schweizer Vertretung.

Schweizer Vertretungen im Ausland

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich, ob in Ihrem Fall eine Namenserklärung beim Zivilstandsamt in Frage kommt.

Falls Sie zum Beispiel geschieden oder in aufgelöster Partnerschaft sind und zu Ihrem Ledignamen zurückkehren möchten, können Sie das nach telefonischer Voranmeldung beim Zivilstandsamt erklären.

Mehr erfahren zur Namenserklärung

Schritt
2

Wenn Sie feststellen, dass eine Namenserklärung nicht möglich ist, verfassen Sie ein schriftliches Gesuch für eine Namensänderung und unterzeichnen Sie es.

Schildern Sie darin ausführlich, welchen neuen Vornamen oder Familiennamen Sie führen wollen und welche Nachteile Sie durch Ihren bisherigen Vornamen oder Ihren bisherigen Familiennamen haben. 

Schritt
3

Senden Sie uns Ihr Gesuch per Post. Sie finden die vollständige Anschrift des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiensts in der Kontaktbox auf dieser Seite.

Schritt
4

Wir informieren Sie schriftlich über den Entscheid. Die Gebühren für die Namensänderung betragen in der Regel:

  • Änderung des Vornamens: CHF 300.00
  • Änderung des Familiennamens: CHF 600.00
  • Abklärung des Kindsinteresses bei minderjährigen Kindern: zusätzlich bis CHF 375.00

Schritt
5

Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind: Bestellen Sie beim Ausweiszentrum einen neuen Pass und/oder eine neue Identitätskarte mit dem neuen Namen.

Neuen Ausweis beantragen

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