Namenserklärung nach Scheidung
Eine Scheidung hat keine Auswirkungen auf Ihren Familiennamen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, nach einer Scheidung wieder Ihren Ledignamen oder den vor der letzten Heirat getragenen Namen zu führen. Dazu müssen Sie bei einem Zivilstandsamt innerhalb eines Jahres nach der Scheidung eine Namenserklärung abgeben.
Die Namenserklärung kann in jedem schweizerischen Zivilstandsamt und im Ausland in den •schweizerischen Vertretungen abgegeben werden.
Nach Ablauf der Jahresfrist sowie im Falle einer Verwitwung ist die Wiederannahme eines früheren Familiennamens nur noch durch eine •ordentliche Namensänderung möglich.
Die Zivilstandsämter informieren Sie gerne über die notwendigen Dokumente.