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News
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| 10.03.2010 - 00:00 |
Leitfaden zum Umgang mit Kindern bei häuslicher Gewalt
Sowohl direkte Misshandlung als auch das Miterleben häuslicher Gewalt sind ein Risiko für die kindliche Entwicklung. Neuere Forschungen zeigen deutlich, dass die Bedürfnisse der Kinder bei häuslicher Gewalt beachtet werden müssen. Der Kanton Bern trägt dieser Tatsache Rechnung und verfügt bereits heute über ein gutes generelles Unterstützungsnetz, das zum Wohle der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder genutzt werden kann.
Bis anhin sind jedoch nicht in allen Fällen von häuslicher Gewalt, bei denen Kinder betroffen sind, nach polizeilichen Interventionen Gefährdungsmeldungen an die Vormundschaftsbehörden gelangt. Sind Gefährdungsmeldungen bei den Vormundschaftsbehörden eingegangen, so bestand bis heute keine Auslegeordnung, wie Behörden und Fachstellen die Betroffenen nachhaltig unterstützen können. Der Regierungsrat hat nun einen Leitfaden genehmigt, der die Zuständigkeiten, Abläufe und Schnittstellen der Interventionskette gegen häusliche Gewalt festgelegt. Der neue Leitfaden soll auch der Sensibilisierung, der Vernetzung der beteiligten Stellen und Behörden dienen. Er legt die Grundlage, dass alle im Kanton Bern mit Kinderschutz bzw. häuslicher Gewalt befassten Stellen und Institutionen eine einheitliche Haltung bei der Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls bei häuslicher Gewalt haben.
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