Bürgerrecht
Allgemeine Informationen zum Schweizer Bürgerrecht, zu den Einbürgerungsgesuchen sowie zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht erteilt das Bundesamt für Migration.
Gesetzliche Grundlagen Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung
Die Gemeindeverwaltung Ihrer heutigen Wohnsitzgemeinde verfügt über alle nötigen Formulare für die ordentliche Einbürgerung und kann Sie bezüglich dem Verfahren informieren. Weitere Informationen über die ordentliche Einbürgerung:
Wegleitung Einbürgerungsverfahren (BSIG), gültig ab 1.1.2010
Merkblatt ordentliche Einbürgerung
Prozessablauf Ordentliche Einbürgerung

Statistik ordentliche Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung 2008
Ordentliche Einbürgerungen 2007
Ordentliche Einbürgerungen 2006

Erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung
Informationen zur erleichterten Einbürgerung sowie zur Wiederein- bürgerung finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration .Das Gesuchsformular ist beim BFM zu beziehen und dort einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Verfahrensführung sowie den Entscheid zuständig.
Doppelbürgerrecht / Verlust der Staatsangehörigkeit
Die Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamt für Migration ersichtlich.
Erwerb eines zusätzlichen Bürgerrechts in einem anderen Kanton
Wer durch Einbürgerung ein anderes Gemeindebürgerrecht erwirbt, verliert grundsätzlich das bisherige Gemeindebürgerrecht, wenn keine entsprechende Beibehaltungserklärung abgegeben wird. Die bernischen Zivilstandsämter informieren von Amtes wegen innerhalb eines Monats nach erfolgter Einbürgerung über die Möglichkeit der Beibehaltung (Art. 3 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrechts).
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