Startseite Kanton

Website des Kantons Bern
Polizei- und Militärdirektion

Servicenavigation

Normale Schriftgrösse Grosse Schrift Sehr grosse Schrift Seite drucken français Sitemap
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Aktuell
Portrait
Standorte / Ansprechzeiten
Online-Schalter
Kontrollschilderauktion
Fahrzeugeinlösungen / Kontrollschilder
Fahrzeugprüfungen
Bewilligungen
Lernfahrer/innen
Führerausweise
Administrativmassnahmen
Schifffahrt
Steuern und Gebühren
Links
Merkblätter
Formulare
Häufige Fragen
Login Bereich CUG
Kantonspolizei und Ämter der Direktion

Aktuell

Archiv
25.01.2010 - 09:23

Gebühren für Kontrollschilderübertragungen

Ab 1. Februar 2010 deckt die (einfache) Gebühr für die Übertragung von Kontrollschildern nur noch die gleichzeitige Übertragung von maximal 4 Schildern ab. Werden 5 Schilder übertragen, so wird die Gebühr somit zweimal fällig (bei 9 Schildern dreimal etc.). Das Kundenformular "Kontrollschilderübertragung" wurde neu gestaltet und steht ab Monatsbeginn zum Download oder an unseren Schaltern bereit. Wir bitten die Kundschaft, ab 1. Februar nur noch das neue Formular zu verwenden. Ansonsten gibt es bei der Kontrollschilderübertragung keine Änderungen.


08.01.2010 - 10:42

Preissenkung bei Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern

Wir freuen uns, Sie über weitere Gebührensenkungen informieren zu können: Im Kanton Bern kosten seit dem Jahreswechsel wichtige Produkte der Fahrzeugzulassung weniger. So beträgt beispielsweise der neue, tiefere Preis für ein Kontrollschild noch CHF 30.- (Paar CHF 45.-). Der bei einem Fahrzeugwechsel nötige, neue Fahrzeugausweis kostet seit dem 1. Januar nur noch CHF 45.-. (Postverarbeitung; bei Soforterledigung am Schalter CHF 55.-).

Eine Übersicht über die neuen Preise bei der Fahrzeugzulassung finden Sie hier (PDF, 71kB).


15.12.2009 - 12:01

Schwerverkehrsabgabe 2010

Für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA gelten im Jahr 2010 wiederum die alten Ansätze von 2005.

Hingegen hat der Bundesrat - entgegen einer früheren Information - beschlossen, die Ansätze für die pauschal besteuerten schweren Fahrzeuge nicht zu ändern.
Damit glit für das Jahr 2010 die Regelung wie in den Jahren 2008 und 2009.