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Fahrzeugeinlösung / Kontrollschilder
Fahrzeugeinlösungen / Fahrzeugausweise
Ein Motorfahrzeug darf auf den öffentlichen Strassen in Verkehr gebracht werden, wenn es auf den Namen der Halterin oder des Halters eingelöst und mit einem Fahrzeugausweis und Kontrollschildern versehen ist. Gleiches gilt auch für Anhänger. Mit der Abgabe des Fahrzeugausweises beurkunden wir im Wesentlichen, dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht und die obligatorische Haftpflichtversicherung besteht. Die Kontrollschilder stellen die individuelle Kennzeichnung des Fahrzeugs dar und dienen vor allem der Fahrzeugidentifikation.
Kontrollschilder
Hier finden Sie Informationen bezüglich: Zuteilung einer Kontrollschildnummer, Wunschschilder, Wechselschilder, Verlust der Kontrollschilder, Ausländische Kontrollschilder, Veteranenfahrzeuge…usw. Wer sein Fahrzeug für längere Zeit nicht braucht und die Kosten für Versicherung und Steuern sparen will, kann die Kontrollschilder in den Geschäftsstellen Bern, Berner Oberland, Oberaargau/Emmental und Seeland/Berner Jura deponieren.
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