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Fahrzeugprüfungen

Unsere Verkehrsexperten/innen prüfen an mehreren Standorten im Kanton Bern Motorfahrzeuge hinsichtlich Zustand und Betriebssicherheit. Nur geprüfte und mit einem Fahrzeugausweis und Kontrollschildern versehene Motorfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen verkehren.
Auch Lastwagen, Landwirtschafts- und Spezialfahrzeuge oder invalidengerecht umgebaute Autos werden durch das SVSA geprüft und zugelassen.

Gemäss Artikel 33 Periodische Prüfungspflicht der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) unterliegen alle zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge der amtlichen periodischen Nachprüfungspflicht. Die Prüfungsintervalle sind nach Fahrzeugart unterschiedlich.

Auf Wunsch des Halters kann ein Fahrzeug auch ausserhalb der Prüfungsintervalle geprüft werden.

Gemäss Artikel 34 der VTS müssen geänderte Fahrzeuge vor deren Weiterverwendung einer Nachprüfung unterzogen werden. Der Halter ist verantwortlich für die Meldung an die Zulassungsbehörde.


 

Themen
Melde- und prüfplichtige Änderungen
Tagesausweise

 

Weiterführende Links
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)